Kontrollfahrt

Wenn Sie in die Schweiz einreisen, haben Sie ein Jahr Zeit, Ihren ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerschein umzuwandeln. Personen aus Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten müssen hierfür eine Kontrollfahrt absolvieren. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf diese Prüfung mit flexiblen Fahrstunden und hoher Erfolgsquote.

Was ist eine Kontrollfahrt?

Die Kontrollfahrt dient der Überprüfung Ihrer Fahrkompetenz und Kenntnisse der Schweizer Verkehrsregeln. Ein Experte des Strassenverkehrsamts begleitet Sie, um sicherzustellen, dass Sie das Fahrzeug sicher führen können. Während der Fahrt werden mindestens zwei Manöver geprüft. Die Kosten für die Kontrollfahrt trägt der Führerausweisinhaber.

Wer muss eine Kontrollfahrt absolvieren?

Grundsätzlich sind Personen aus EU- oder EFTA-Staaten von der Kontrollfahrt befreit und müssen ihren ausländischen Führerausweis innerhalb eines Jahres nach Einreise umschreiben lassen. Für Inhaber von Führerausweisen aus bestimmten Ländern ist eine Kontrollfahrt erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt über die spezifischen Anforderungen.

Belgien, Italien, Polen, Bulgarien, Kroatien, Portugal, Dänemark, Lettland, Rumänien, Deutschland, Liechtenstein, Schweden, Estland, Litauen, Slowakei, Finnland, Luxemburg, Slowenien, Frankreich, Malta, Spanien, Griechenland, Niederlande, Tschechische Republik, Grossbritannien, Norwegen, Ungarn, Irland, Österreich, Zypern, Island

Andorra, Marokko, Singapur, Australien, Monaco, Taiwan, Israel, Neuseeland, Tunesien, Japan, San Marino, USA, Kanada, Südkorea

Wie bereite ich mich auf die Kontrollfahrt vor?

Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg. Wir bieten individuelle Fahrstunden an, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere erfahrenen Fahrlehrer vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Kontrollfahrt erfolgreich zu bestehen.

Anmeldung zur Kontrollfahrt

Um sich für die Kontrollfahrt anzumelden, reichen Sie ein Gesuchsformular bei Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt ein. Die erforderlichen Unterlagen und das genaue Verfahren können je nach Kanton variieren. Informieren Sie sich daher direkt bei der zuständigen Behörde.

Berufsmässiges Führen von Fahrzeugen

Wenn Sie in der Schweiz beruflich Fahrzeuge führen möchten, müssen Sie vor der ersten Fahrt den entsprechenden Führerschein umwandeln lassen und gegebenenfalls eine Bewilligung einholen. Zudem ist eine Zusatztheorieprüfung erforderlich, um die Kenntnisse der schweizerischen Bestimmungen nachzuweisen.

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung von Fahrstunden kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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